Hausaufgaben gehören zum schulischen Lernprozess. Sie dienen der Festigung und Vertiefung von Erlerntem und sollen zum selbstständigen Arbeiten befähigen. Deshalb ist es notwendig, dass Schulkinder die Verantwortung für ihre Hausaufgaben übernehmen lernen.
Die Pädagog*innen des OGB haben die Aufgabe, die Kinder an dieses selbstständige Arbeiten heranzuführen. Während in den Klassen 1 und 2 ein OGB-Pädagog*innen mit den Kindern gemeinsam in einem Klassenraum die Hausaufgaben bearbeitet (MO-DO), handeln in den älteren Klassen die Kinder mit den Pädagog*innen die Zeit für die Erledigung ihrer Aufgaben in einem bestimmten Rahmen aus. Ab Klasse 3 steht den Kindern ein Raum zur Erledigung der Hausaufgaben sowie eine pädagogische Aufsicht zur Verfügung und die Kinder planen die Erledigung ihrer Aufgaben selbstständig in den Ablauf des Nachmittags ein (MO-DO 14:00-15:55 Uhr).
Die Hausaufgaben verstehen wir nicht als Nachhilfeunterricht im Rahmen der ergänzenden Betreuung.
Sie dienen für uns im sozialpädagogischen Bereich der Übernahme von Verantwortung sowie dem Erlernen von Selbstständigkeit.
Seit dem Schuljahr 13/14 wird hier in der Schule eine ERGÄNZENDE LERNFÖRDERUNG für Schüler*innen, die in ihren Leistungen noch mehr unterstützt werden müssen, angeboten. In einem Gespräch mit der Klassenleitung oder Fachleitung, können Sie als Eltern abklären, ob ihr Kind solch eine extra Förderung erhalten sollte. Beantragen können Sie diese ergänzende Lernförderung per Antrag bei der Klassenleitung.